Die Landesregierung hat am 28.01.2022 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen.
Friseurbetriebe :3G.
Die neuen Regelungen gelten ab 28. Januar 2022.
Die Landesregierung hat am 23.11. 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 24.November 2021.
Die Dienstleistung im Friseurbetriebe darf nur in Anspruch nehmen, wer einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen kann (3G).
Die Landesregierung hat am 14. August 2021 eine neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) beschlossen. Die neuen Regelungen gelten ab 16. August 2021.
Die Dienstleistung im Friseurbetriebe darf nur in Anspruch nehmen, wer einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen negativen Antigen-Schnelltest vorweisen kann (3G).
Ab Sa. dem 22.05.2021 endlich wieder zum Friseur OHNE TEST!!
DM Drogerie Markt – Schiessstattweg 15 in Markdorf
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Stadthalle und Mehrzweckhalle Leimbach
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Drive-In Corona Testzentrum Hagnau
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Corona Testzentrum Friedrichshafen
Corona Testzentrum Ravensburg